News & Aktuelles

05. August 2026

Angepasste beihilfefähige Höchstbeträge


Mit Rundschreiben vom 21. Juli 2026 hat das Bundesministerium des Innern eine Vorgriffsregelung zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen beschlossen.

Die Anpassungen betreffen Leistungen der Ergotherapie sowie den beihilfefähigen Höchstbetrag für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie. Die jeweils geltenden Höchstbeträge sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Gesundheitssicherung/ Beihilfe

Anlage zu Gesundheitssicherung/ Beihilfe

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.vbb-bund.de

Quelle: VBB / 5.8.2026
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