News & Aktuelles
05. August 2026
Angepasste beihilfefähige Höchstbeträge
Mit Rundschreiben vom 21. Juli 2026 hat das Bundesministerium des Innern eine Vorgriffsregelung zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen beschlossen.
Die Anpassungen betreffen Leistungen der Ergotherapie sowie den beihilfefähigen Höchstbetrag für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie. Die jeweils geltenden Höchstbeträge sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.vbb-bund.de
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